Amtliche Meldung

Hinweise zur Borkenkäferbekämpfung nach § 68 Landeswaldgesetz (LWaldG)

Die extrem warm-trockenen Witterungsbedingungen der vergangenen Jahre haben länderübergreifend zu einem deutlichen Anstieg der Populationen der Fichten- und Tannenborkenkäfer geführt. Aufgrund des erneut zu warmen und trockenen Winters ist die Käferpopulation im Südschwarzwald immer noch sehr hoch. Diese hohe Käferpopulation trifft nun auf Tannen und Fichten, die nach den Trockenjahren immer noch deutlich in Ihrer Vitalität geschwächt sind und einem Käferbefall nur wenig entgegen zu setzten haben.

Daher ist die Gefahr eines fortgesetzten Borkenkäferbefalls in diesem Jahr weiterhin sehr hoch. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt (FVA) hat bereits im Herbst letzten Jahres darauf hingewiesen, dass die sehr hohe Dichte an Buchdruckern, die im Boden überwintern, im Südschwarzwald – je nach Witterungsverlauf im Frühjahr und Sommer 2023 zu einem hohen Befallsdruck führen wird. In einer fachlichen Einschätzung zur aktuellen Borkenkäfersituation vom 24.03.2023 führt die FVA aus:

„Der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald zählte im vergangenen Jahr mit ca. 160.000 fm Schadholz (Fichte / Insekten) zu den Borkenkäfer-Befallsschwerpunkten im Land Baden-Württemberg. Insbesondere die höheren Lagen im Schwarzwald verzeichneten einen deutlich ansteigenden Trend, welcher sich aller Voraussicht nach auch in 2023 weiter fortsetzen wird. Gründe für diese Annahme sind (1) die großflächig vorhandenen Fichten-dominierten Bestände, (2) die durch die vergangenen trocken-warmen Jahre (2018-2020, 2022) geschwächte Vitalität und damit Abwehrkraft der Fichten gegenüber Borkenkäfern, und schließlich (3) die sich in 2022 deutlich aufbauende Population der Buchdrucker als schadrelevanteste Borkenkäferart.
Die warmen Temperaturen in 2022 führten expositionsabhängig bis in Höhenlagen von 700-800 m ü.NN zur Anlage von 3 Buchdrucker-Generationen. In den Hoch- und Gipfellagen des Hochschwarzwaldes wurden 2 Generationen angelegt. Der milde Herbst ließ die angelegten Bruten der 3. (tiefe / mittlere Lagen) bzw. 2. Generation (Hochlagen) größtenteils bis zur Käferreife durchentwickeln. Eine derartig beschleunigte Entwicklung gab es bisher nur in den Jahren 2003 und 2018. Aufgrund der potentiell exponentiellen Vermehrungsrate der Buchdrucker bedeutet die Anlage und Durchentwicklung einer zusätzlichen Generation wie in 2022 eine deutlich erhöhte Ausgangspopulation für den Saisonstart 2023.“

Weitere Informationen ab Mitte/ Ende April auf der Homepage der FVA Freiburg unter: https://www.fva-bw.de/top-meta-navigation/fachabteilungen/waldschutz

Es muss daher dieses Jahr unbedingt versucht werden, möglichst viele befallene Bäume noch vor Ausflug der 1. Brut (F1- Generation) aufzuarbeiten und zu bekämpfen (geeignete Bekämpfungs-maßnahmen s.u.), um eine weitere Massenvermehrung mit erheblichen Folgen für den Wald im Hochschwarzwald einzudämmen.

„Sollte das Management zu spät oder in ungenügendem Maße erfolgen (wie z.B. in den vergangenen Jahren insbesondere in Kleinprivatwäldern im Südschwarzwald zu beobachten war), kann sich der Befall großflächig auf die noch weitgehend intakten Nachbarbestände ausbreiten und ist dort dann aufgrund der Dynamik in warmen Jahren kaum noch beherrschbar.“ (FVA Waldschutz 24.03.2023)

Borkenkäfer sind 2 bis 8 mm große Insekten, die sich durch die Rinde in Bäume einbohren und dort ihre Eier ablegen. Durch den Fraß der Larven und Käfer wird das lebensnotwendige Bast-gewebe zerstört und so in den meisten Fällen der Baum innerhalb kurzer Zeit zum Absterben gebracht.

In den Wäldern der Gemarkungen Breitnau, Titisee- Neustadt, Hinterzarten, Feldberg, Schluchsee, Lenzkirch, Friedenweiler, Eisenbach und Löffingen ist aktuell vermehrt Borkenkäferbefall an Tanne und Fichte festzustellen. Befallene Bäume sind an der herabfallenden Rinde und den gelb, später braun verfärbten Nadeln deutlich zu erkennen.

Handlungsempfehlungen
Jetzt gilt vor allem eines: Intensive Befallskontrollen! Nach dem Schwärmstart ist aufgrund der geschilderten, besonderen Umstände mit einem gegenüber den Vorjahren nochmals erhöhten Befallsrisiko zu rechnen. Insbesondere an im Winter geworfenem Sturmholz sowie an stehenden Fichten im Umkreis von Vorjahresbefall bzw. Überwinterungsbäumen. Der Befall durch Buchdrucker lässt das Bohrmehl an Fichten ab April rieseln, welches vor allem in einem frühen Befallsstadium entsteht, wenn die Muttergänge angelegt werden. Frisches Bohrmehl, z.B. hinter Rindenschuppen, am Stammfuß, in stammnahen Spinnweben oder auf den Blättern der Bodenvegetation ist ein eindeutiger Hinweis auf kürzlich erfolgten, erfolgreichen Befall. Weitere Symptome sind Harztropfen oder Harzfluss (oft am Kronenansatz beginnend → Fernglas hilfreich!, jedoch alleine noch kein eindeutiger Hinweis) sowie bohrmehlverklebte Harztrichter. Sind die Bruten etwas weiterentwickelt, sind z.T. Spechtabschläge zu beobachten. Später kommen je nach Witterung, Besiedlungsdichte und Baumvitalität der Abfall grüner Nadeln oder die Verfärbung der Krone hinzu.

Befall durch Kupferstecher (an Fichte) oder Tannenborkenkäfer ist hingegen vergleichsweise schwer frühzeitig zu erkennen, da wenig Bohrmehl und kaum Harzfluss auftritt. Hier ist oft erst die beginnende Kronenverfärbung ein erster Hinweis auf Befall.

In den Beständen verbliebenes liegendes oder gebrochenes Material ist aktuell besonders anfällig für Befall – hier sollte unbedingt regelmäßig kontrolliert werden. Weitere Bereiche mit erhöhtem Befallsrisiko umfassen im Frühsommer erfahrungsgemäß temperaturbegünstigte, offene und süd-ausgerichtete Bestände sowie das direkte Umfeld von Vorbefall (auch wenn dieser geräumt wurde).

Das Kreisforstamt beim Landratsamt Breisgau Hochschwarzwald – Forstbezirk Titisee- Neustadt – weist darauf hin, dass nach den Bestimmungen des Landeswaldgesetzes (§ 67 Abs. 1 Nr. 1 LWaldG) und des Pflanzenschutzgesetzes (§§ 6,8 PflSchG) die Waldbesitzer verpflichtet sind, zur Abwehr von Waldschäden, insbesondere durch die Ausbreitung von Borkenkäfern, Maßnahmen zur Borkenkäferbekämpfung durchzuführen:

Zielführende Bekämpfungsmaßnahmen sind:
– Zügiger Einschlag der befallenen Bäume
– Der rechtzeitige Abtransport aus dem Wald zu einem Verarbeitungsbetrieb (z.B. Sägewerk) oder zu einem mindestens 500 m vom Wald entfernten Lagerplatz
– Das Entrinden der Stämme mit anschließender Behandlung der Rinde
– Die allseitige chemische Bekämpfung der nicht entrindeten Stämme mit einem zugelassenen Bekämpfungsmittel unter Beachtung der gesetzlichen Schutzmaßnahmen
– Verhäckseln des befallenen Holzes

Zur Ausführung dieser Maßnahmen setzt das Kreisforstamt den betroffenen Waldbesitzern gem. § 68 Abs. 1 LWaldG eine Frist bis zum 15.05.2023!
Als Waldbesitzer können Sie sich der Beratung der örtlich zuständigen Forstrevierleitenden, bedie-nen. Für allgemeine Fragen können Sie sich auch an den Forstbezirk Titisee- Neustadt, Tel 0761-2187- 9513 wenden. Sofern Sie zur Durchführung der Arbeiten nicht selbst in der Lage sind, kann das Forstrevier diese gegen Kostenersatz selbst ausführen oder Unternehmer vermitteln.

Bitte setzten Sie sich – unabhängig davon, ob Sie den Holzeinschlag selbst durchführen oder be-auftragen wollen – mit dem Forstbezirk Titisee- Neustadt oder dem zuständigen Revierleitenden in Verbindung, damit das weitere Vorgehen abgestimmt werden kann.

Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises müssen Sie mit dem Erlass einer forstaufsichtlichen Anordnung rechnen, deren Umsetzung dann auch kostenpflichtig erzwungen werden kann (Ersatzvornahme gem. § 25 Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG)).

Über die gesetzte Frist hinaus ist es notwendig, dass die verbleibenden Bäume im Bereich von Be-fallsherden durch die Waldbesitzenden regelmäßig auf Käferbefall hin kontrolliert werden. Befallene Bäume müssen dann sofort eingeschlagen, entrindet und entseucht werden.
Michael Kilian
Forstdirektor, Kreisforstamtsleiter
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald

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